ENTGELTORDNUNG

Gebühren und Entgeltordnung

Gebühren für Vermittlungstiere

Die Höhe einer Gebühr ist in keinster Weise eine Festsetzung des materiellen Wertes eines Tieres. Tiere haben keinen Preis, sondern einen Wert.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir , wie auch in allen anderen deutschen Tierschutzeinrichtungen, Gebühren erheben.

Die „Abgabegebühr“, fällig bei Einlieferung von Tieren durch die Eigentümer, sowie die „Schutzgebühr“, die bei der Vermittlung von Tieren an neue Eigentümer in ein neues und privates Zuhause erhoben wird.

Diese Gebühren decken nur bedingt einen Teil unserer Pflegekosten, dienen aber auch zum Schutz der Tiere.

Viele Menschen „kaufen“ sich ein (Haus-)Tier, ohne sich vorher Gedanken darüber zu machen, welche Verantwortung damit verbunden ist. Wir, als Tierschutzverein, nehmen diese Verantwortung unseren Schützlingen gegenüber sehr ernst: Wir suchen einen passenden Menschen für das Tier und „verkaufen“ nicht einfach, was der Mensch gerade haben will

Die erhobene Schutzgebühr ist somit nicht nur eine Aufwandspauschale, sondern auch eine Art „Hürde“ für leichtfertige Entscheidungen, aus welchen Gründen auch immer.

Die eingenommen Gebühren helfen uns, eine tiergerechte Betreuung und Verpflegung der circa 600 Tier (pro Jahr) im Tierheim Offenbach zu gewährleisten. Alle Tiere werden mindestens einmal tierärztlich Untersucht, dazu kommen dann, individuell für jedes Tier, noch Maßnahmen, wie: Fell scheren, entwurmen und entflohen, kastrieren, chippen, impfen und natürlich füttern, ... um nur einige Beispiele zu nennen und Ihnen zu zeigen, was für ein großer finanzieller Aufwand es heißt, tiergerecht zu Arbeiten.

Einige Schützlinge bekommen wir schwer krank oder verletzt. Es kommt öfters vor, dass diese über eine längere Zeit besonders betreut und versorgt werden müssen.

Die Entgeltordnung für unsere Tiere finden Sie jeweils in den Vermittlungsbereichen sowie HIER.